Selbständigenvorsorge der BAWAG Allianz Vorsorgekasse AG
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>> Übertragung von Altabfertigungen als Vorteil für Dienstnehmer & Dienstgeber - nur noch bis 2012 möglich!!! <<

Roll_Up

Zusammenlegung von Konten gemäß § 17 Abs. 2a BMSVG

Seit 01.01.2008 besteht nun auch die Möglichkeit, im Rahmen eines "aufrechten Dienstverhältnisses", beitragsfreie Abfertigungsanwartschaften aus vorangegangenen Dienstverhältnissen, auf die Vorsorgekasse des aktuellen Dienstgebers kostenlos zu übertragen. Die einzige desetzliche Auflage die es zu beachten gilt ist: die Beendigung der "beitragsfreien Dienstverhältnisse" muß mindestens 3 Jahre zurückliegen.

Wie erfolgt eine Zusammenlegung bei der BAWAG Allianz Vorsorgekasse?

Schritt 1: Befüllung und Unterzeichnung des Formulars "Zusammenführung von Abfertigungsansprüchen"

Schriftt 2: Erstellung einer Kopie eines aktuellen amtlichen Lichtbildausweises

Schritt 3: Übersendung des befüllten Formulars und der Ausweiskopie an die einzelnen Vorsorgekassen der vorangegangenen Dienstverhältnisse.

Leitfaden für die Zusammenlegung

Formular für die Zusammenlegung von Abfertigungsansprüchen

 

Telefon
01 / 54622 - 568
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