Zusammenlegung von Konten gemäß § 17 Abs. 2a BMSVG
Seit 01.01.2008 besteht nun auch die Möglichkeit, im Rahmen eines "aufrechten Dienstverhältnisses", beitragsfreie Abfertigungsanwartschaften aus vorangegangenen Dienstverhältnissen, auf die Vorsorgekasse des aktuellen Dienstgebers kostenlos zu übertragen. Die einzige desetzliche Auflage die es zu beachten gilt ist: die Beendigung der "beitragsfreien Dienstverhältnisse" muß mindestens 3 Jahre zurückliegen.
Wie erfolgt eine Zusammenlegung bei der BAWAG Allianz Vorsorgekasse?
Schritt 1: Befüllung und Unterzeichnung des Formulars "Zusammenführung von Abfertigungsansprüchen"
Schriftt 2: Erstellung einer Kopie eines aktuellen amtlichen Lichtbildausweises
Schritt 3: Übersendung des befüllten Formulars und der Ausweiskopie an die einzelnen Vorsorgekassen der vorangegangenen Dienstverhältnisse.
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