Selbständigenvorsorge der BAWAG Allianz Vorsorgekasse AG
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>> Übertragung von Altabfertigungen als Vorteil für Dienstnehmer & Dienstgeber - nur noch bis 2012 möglich!!! <<

Roll_Up

Komplettumstieg/Übertragung
(gem. § 47 (3) BMSVG)

Wie?

Übertragung einer Barablöse bestehender Ansprüche nach altem Recht in die Vorsorgekasse

Voraussetzung:

  • Einvernehmen zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber (schriftliche Einzelvereinbarung)
  • Höhe des Überweisungsbetrages kann vom Anspruch laut altem Recht abweichen (Untergrenze gem. § 877 ABGB: 50%)
  • Überweisung zum Stichtag als Einmalbetrag
  • oder Überweisung innerhalb von 5 Jahren (mindestens 1/5 p.a. + 6% Rechnungszinsen)
  • Übertritt nur bis 31.12.2012 zulässig

Folge:

  • Ansprüche unterliegen den Regelungen des BMSVG
  • Anspruch des Dienstnehmers nur mehr gegenüber der Vorsorgekasse

Steuerliche Auswirkungen beim Unternehmen:

  • gewinnerhöhende Auflösung der bestehenden Abfertigungsrückstellung (außer Übertragung der Rückstellung ins Eigenkapital bzw. auf eine als versteuert geltende Rücklage ist bereits erfolgt)
  • Entfall der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Rückstellungsbildung
  • Übertragungsbetrag an Vorsorgekasse als Betriebsaufwand
  • jener Teil des Übertragungsbetrages, der die Rückstellung übersteigt, ist auf 5 Jahre verteilt absetzbar
  • laufende Prämie an die Vorsorgekasse als Betriebsaufwand

Steuerliche Auswirkungen beim Mitarbeiter:

  • keine Auswirkung durch Übertragung falls nur gesetzliche oder kollektivvertragliche Ansprüche übertragen werden
  • darüber hinausgehende Übertragungsbeträge (freiwillige Abfertigungen) sind wie Arbeitslohn sofort zu besteuern
  • bei der Auszahlung als Rente: kein Abzug von 6% Lohnsteuer und lebenslang steuerfreie Rente
  • Weiterveranlagung in der Vorsorgekasse bzw. Überweisung an die Vorsorgekasse des neuen Dienstgebers: steuerfrei
  • Auszahlung der Abfertigung durch die Vorsorgekasse als Einmalbetrag: Abzug von 6 % Lohnsteuer

Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik:
Download > Gesetz.

Telefon
01 / 54622 - 568
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