NEU: Steuervorteil für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen! Seit 1.1.2008 können auch Sie von der neuen Selbständigenvorsorge profitieren.
Worum geht es?Alle Personen, die in die Liste der Rechtsanwälte (§ 5 der Rechtsanwaltsordnung - RAO, RGBl. Nr. 96/1868) oder in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte (§ 9 des EIRAG, BGBl. I Nr. 27/2000) eingetragen sind, können ab 1.1.2008 an der Selbständigenvorsorge für freiberufliche Selbständige (siehe § 62 ff Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz) teilnehmen. Sie können somit für sich selbst jährlich einen Betrag von 1,53% der Höchstbemessungsgrundlage gem. § 48 Gewerblichem Sozialversicherungsgesetz (dies entspricht einem Beitrag für das Jahr 2010 in der Höhe von € 880,36) als private Vorsorge steuerbegünstigt ansparen. Welche Steuervorteile bietet die neue Vorsorge?- Beiträge gelten zu 100% als Betriebsausgaben
- Die Veranlagung ist steuerfrei (KESt-frei)
- Die einmalige Auszahlung unterliegt einer 6%igen Einkommensteuer
- Bei einer Übertragung in eine Pensionskasse/Versicherung (6% Einkommensteuer entfallen!) kann eine monatliche steuerfreie Zusatzpension ausbezahlt werden
Was ist zu tun, um die Steuervorteile nutzen zu können?Um die Steuervorteile nutzen zu können, senden Sie bitte einen vollständig befüllten Antrag sowie die Kopie eines amtlich gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis, Führerschein, Reisepass) an folgende Anschrift: BAWAG Allianz Vorsorgekasse AG, Hietzinger Kai 101-105, 1130 Wien bzw. Faxnummer: 01/878 07 DW 40128. Das Inkasso der Beiträge erfolgt auf Wunsch des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages jährlich und unkompliziert via Bankeinzug durch uns. Welche Fristen gibt es zu beachtenWenn Sie bereits vor 2008 freiberuflich tätig waren, können Sie bis Jahresende 2008 in das neue System optieren. Alle, die erst später in die Liste der Rechtsanwälte/der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte eingetragen wurden, haben innerhalb von 12 Monaten die Möglichkeit, sich für die neue Selbständigenvorsorge zu entscheiden. Versäumen Sie diese Fristen nicht, sonst können Sie diese Vorsorge nicht mehr nutzen. An ihre Entscheidung sind Sie so lange gebunden, so lange sie in der „Liste“ eingetragen sind. Wann können Sie auf Ihr Kapital zugreifen?Sofern mindestens drei Jahre lang Beiträge entrichtet wurden besteht ein Anspruch auf Auszahlung des angesparten Kapitals als Einmalbetrag - frühestens jedoch zwei Jahre nach Beendigung der freiberuflichen Tätigkeit. Ein Leistungsanspruch besteht jedenfalls bei Pensionsantritt (Eigenpension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung oder der Wohlfahrtseinrichtung) sowie nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Ende der Beitragspflicht. Als Einmalleistung ist die Auszahlung steuerbegünstigt mit 6% zu versteuern. Wählen Sie alternativ eine lebenslange Pensionszahlung, wird diese vollkommen steuerfrei ausbezahlt. Im Falle des Ablebens wird das Kapital zu 100% - nach Köpfen geteilt - an den Ehepartner und Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wurde, ausbezahlt. Gibt es diese nicht, fällt das Kapital zu 100% in die Verlassenschaft. Noch zu beachten:Für die Vorsorgekasse besteht weiters eine 100%ige Kapitalgarantie auf die einbezahlten Bruttobeiträge. Beispielrechnung*:Eine heute 40-jährige Rechtsanwältin zahlt bis zum Pensionsantritt (60. Lebensjahr) € 23.085,49 in die Vorsorgekasse ein. Da diese Beiträge Betriebsausgaben darstellen, lukriert sie bei einem Grenzsteuersatz von 50% eine Steuerersparnis von € 11.542,75. Das angesparte Kapital bei Pensionsantritt beträgt € 34.641,31; bei einer einmaligen Auszahlung erhält sie (abzüglich 6% ESt) € 32.562,84. Dies entspricht einer Rendite von 9,88% p.a.. * Berechnungsannahmen: durchschnittliche Steigerung der Höchstbeitragsgrundlage: 3,2% p.a. Veranlagungsertrag: 4,5% p.a. inkl. aller Kosten Persönliche Beratung:Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Experten der BAWAG Allianz Vorsorgekasse AG gerne unter 01/878 07 – 88750 zur Verfügung. |