Leistungen aus der SelbständigenvorsorgeEin Anspruch aus Abfertigung aus der Selbständigenvorsorge entsteht, sobald mindestens drei Einzahlungsjahre vorliegen und seit der Beendigung der betrieblichen Tätigkeit bzw. Gewerbeausübung mindestens zwei Jahre vergangen sind, jedenfalls aber bei Pensionierung oder nach fünf Jahren ab Beendigung der betrieblichen Tätigkeit bzw. Gewerbeausübung. Bei Tod erhält der Ehepartner sowie Kinder, für welche Familienbeihilfe bezogen wurden, 100% des Kapitals - bei Fehlen solcher Berechtigter fällt es in die Verlassenschaft. Weiters unterliegen die Beiträge einer Kapitalgarantie der Kasse, sodass die Auszahlung nicht geringer als die einbezahlten Bruttobeiträge sein kann, auch wenn die Kasse schlechter wirtschaften sollte. Haben wir noch Fragen offen gelassen? Dann geben wir Ihnen gerne maßgeschneiderte Auskunft: Kontaktformular
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