Selbständigenvorsorge der BAWAG Allianz Vorsorgekasse AG
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>> Übertragung von Altabfertigungen als Vorteil für Dienstnehmer & Dienstgeber - nur noch bis 2012 möglich!!! <<

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Beiträge

Es ist die verpflichtende Einbeziehung und Beitragsleistung der nach § 2 GSVG in der Krankenversicherung Pflichtversicherten mit einem Beitrag von 1,53% der Beitragsgrundlage vorgesehen. Im Gegenzug werden mit 1. Jänner 2008 die Krankenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Gewerbetreibende/Bauern/Beamte auf einen Beitragssatz von 7,65% angeglichen. Dies führt zu einer Beitragssenkung bei Gewerbetreibenden um 1,45%.

Zusätzlich wird für freiberuflich Selbständige und Land- und Forstwirte die Möglichkeit geschaffen, freiwillig ebenfalls 1,53% an Beitrag zu leisten, wobei die Option nur einmalig möglich und nicht abänderbar ist.

Weiters werden freie Dienstnehmer den bereits seit 2003 in die Abfertigungsvorsorge einbezogenen Arbeitnehmern gleichgestellt und erhalten somit monatlich ebenfalls 1,53% von Ihrem Arbeitgeber in eine Kasse einbezahlt.

Haben wir noch Fragen offen gelassen? Dann geben wir Ihnen gerne maßgeschneiderte Auskunft: Kontaktformular

 

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