Selbständigenvorsorge der BAWAG Allianz Vorsorgekasse AG
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>> Übertragung von Altabfertigungen als Vorteil für Dienstnehmer & Dienstgeber - nur noch bis 2012 möglich!!! <<

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NEU: Seit 1.1.2008: Steuervorteil für Ärzte und Ärztinnen!


Seit 1.1.2008 können auch Sie von der neuen Selbständigenvorsorge profitieren!

Worum geht es?

Sie können für sich selbst 1,53% der Pensionsbemessungsgrundlage (2010 maximal € 880) über die SVA der gewerblichen Wirtschaft in eine Vorsorgekasse einzahlen und so steuerbegünstigt etwas für Ihre private Vorsorge tun.

Welche Steuervorteile bietet die neue Vorsorge?

  • Beiträge gelten zu 100% als Betriebsausgaben
  • Die Veranlagung ist steuerfrei (KESt-frei)
  • Die einmalige Auszahlung unterliegt einer 6%igen Einkommensteuer
  • Bei einer Übertragung in eine Pensionskasse/Versicherung (6% Einkommensteuer entfallen!) kann eine monatliche steuerfreie Zusatzpension ausbezahlt werden

Was ist zu tun, um die Steuervorteile nutzen zu können?

Um die Steuervorteile nutzen zu können, senden Sie bitte einen vollständig befüllten Antrag sowie die Kopie eines amtlich gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis, Führerschein, Reisepass) an folgende Anschrift: BAWAG Allianz Vorsorgekasse AG, Hietzinger Kai 101-105, 1130 Wien bzw. Faxnummer: 01/878 07 DW 40128. Das Inkasso der Beiträge erfolgt sodann über die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft. Diese schreibt die Beiträge vierteljährlich vor und leitet sie an uns weiter.

Wenn Sie bereits vor 2008 freiberuflich tätig waren, können Sie bis Jahresende 2008 in das neue System optieren. Alle, die erst später freiberuflich tätig wurden, haben innerhalb von 12 Monaten die Möglichkeit, sich für die neue Selbständigenvorsorge zu entscheiden.

Was gibt es noch zu beachten?

Stehen Sie in einem Dienstverhältnis zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Bund, Land, Gemeinde usw.) sind Sie mangels einer FSVG-Pensionsversicherung leider vom System der Selbständigenvorsorge ausgenommen, auch wenn Sie daneben eine Ordination haben.

Wann können Sie auf Ihr Kapital zugreifen?

Sofern mindestens drei Jahre lang Beiträge entrichtet wurden besteht ein Anspruch auf Auszahlung des angesparten Kapitals als Einmalbetrag - frühestens jedoch zwei Jahre nach Beendigung der freiberuflichen Tätigkeit. Ein Leistungsanspruch besteht jedenfalls bei Pensionsantritt sowie nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Ende der Beitragspflicht. Als Einmalleistung ist die Auszahlung steuerbegünstigt mit 6% zu versteuern. Wählen Sie alternativ eine lebenslange Pensionszahlung, wird diese vollkommen steuerfrei ausbezahlt.

Im Falle des Ablebens wird das Kapital zu 100% an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen ausbezahlt. Gibt es diese nicht, fällt das Kapital zu 100% in die Verlassenschaft. Für die Veranlagung besteht weiters eine 100%ige Kapitalgarantie auf die einbezahlten Bruttobeiträge.

Beispielrechnung*:

Eine heute 40-jährige Ärztin mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von € 3.500,– zahlt bis zum Pensionsantritt (60. Lebensjahr) € 15.613,49 in die Vorsorgekasse ein. Da diese Beiträge Betriebsausgaben darstellen, lukriert sie bei einem Grenzsteuersatz von 3,596% eine Steuerersparnis von € 6.806,86.

Das angesparte Kapital bei Pensionsantritt beträgt € 23.827,72; bei einer einmaligen Auszahlung erhält sie (abzüglich 6% ESt) € 22.398,06. Dies entspricht einer Rendite von 8,68% p.a..

* Berechnungsannahmen:
Einkommenssteigerung: 2% p.a.
Veranlagungsertrag: 4,5% p.a. inkl. aller Kosten

Persönliche Beratung:

Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Experten der BAWAG Allianz Vorsorgekasse AG gerne unter 01/878 07 – 88750 zur Verfügung.

Telefon
01 / 54622 - 568
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