SelbständigenvorsorgeMit 1. Jänner 2008 werden die Krankenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Gewerbetreibende/Bauern/Beamte auf einen Beitragssatz von 7,65% angeglichen. Da dies zu einer Beitragssenkung bei Gewerbetreibenden um 1,45% führt, entsteht Spielraum für eine Vorsorge für selbständige Erwerbstätige. Mit der organisatorischen Abwicklung dieser Vorsorge sollen die Betrieblichen Vorsorgekassen betraut werden, die bereits die Abfertigung für 2,25 Mio. unselbständig Erwerbstätige verwalten. In Erfüllung dieser Vorgabe hat der Ministerrat am 31.10.2007 eine Novelle des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (BMVG) beschlossen; dieses wurde zum Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) umgetauft. Betrachtet man nur die Gruppe der pflichtversicherten Selbständigen in der Krankenversicherung, so betrifft dies allein rund 320.000 Personen, die ab 1. Jänner 2008 1,53% ihrer Beitragsgrundlage zur Krankenversicherung für sich selbst in eine Betriebliche Vorsorgekasse einzahlen müssen. Die Beitragsgrundlage ist jedoch – anders als bei den Unselbständigen – mit der Höchstbeitragsgrundlage (57.540 EUR, Stand 2010) begrenzt. Bei Selbständigen, die einer Mehrfachversicherung unterliegen (zB Zusammentreffen einer GSVG-Krankenpflichtversicherung mit einer aus der Allgemeinen Sozialversicherungspflicht), kommt es zu einer Kumulation von 1,53% beider Bemessungsgrundlagen – allerdings gedeckelt mit der erwähnten Höchstbeitragsgrundlage. Steuerliche Key Facts der SelbständigenvorsorgeBeiträge in die Kassen werden steuerlich voll als Betriebsausgabe anerkannt. Die Veranlagungserträge, welche die Kassen erwirtschaften, sind von der Kapitalertragssteuer (KESt) befreit und eine Kapitalauszahlung ist nur mit 6% besteuert. Wählt der Selbständige anstelle einer Auszahlung des Kapitals eine Übertragung in eine Pensionskasse oder Versicherung zwecks Erhalt einer lebenslangen Rente, erspart er sich sogar die 6% Steuer sowie die Versicherungssteuer und bezieht die Rente steuerfrei bis zum Lebensende; Witwen- und Waisenversorgung ist ebenfalls möglich. Für Selbständige, die bis dato nicht mit Steuervorteilen in der Betrieblichen Altersvorsorge verwöhnt wurden, sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Haben wir noch Fragen offen gelassen? Dann geben wir Ihnen gerne maßgeschneiderte Auskunft: Kontaktformular |