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Neue Selbständigen-Vorsorge seit 1.1.2008 
Sind Sie selbständig oder freiberuflich tätig?Wenn ja, dann können Sie von der Gesetzesänderung profitieren.Wir informieren Sie gerne über Ihre gesetzlichenPflichten und Möglichkeiten!IHRE STEUERLICHEN VORTEILE DER SELBSTÄNDIGENVORSORGE: | - Sie können die Beiträge steuerlich voll als Betriebsausgabe absetzen
- Die Veranlagungserträge sind von der Kapitalertragsteuer (KESt) befreit
- Eine Kapitalauszahlung wird nur mit 6% besteuert
- Wählen Sie zwecks Erhalt einer lebenslangen Rente eine Auszahlung via Versicherung oder Pensionskasse, dann:
- Ersparen Sie sich die 6% Steuer sowie die Versicherungssteuer und
- beziehen die Rente steuerfrei
- und können auch die Witwen- und Waisenversorgung berücksichtigen
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